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VfB Lübeck wegen Pyrotechnik-Vorfällen erneut verurteilt
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VfB Lübeck wegen Pyrotechnik-Vorfällen erneut verurteilt

Autor: Fube am 20.12.2019
Logo VfB LübeckDas Sportgericht des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV) hat den Regionalligisten VfB Lübeck erneut zu einer Geldstrafe und Zuschauerausschluss wegen Abbrennens von Pyrotechnik seiner Fans verurteilt. Seit November 2018 ist es bereits die zehnte Strafe wegen Fehlverhaltens der eigenen Anhänger.

4.000 Euro Geldstrafe muss der Verein dieses Mal berappen. Zudem bleiben die Stehplatzblöcke D, E und F für ein Spiel gesperrt. Die Vollstreckung des Maßnahme wird zur Bewährung bis zum Juni 2020 ausgesetzt. Der VfB hat das Urteil akzeptiert.

Die Zusammensetzung der Geldstrafe wird so begründet: „Das NFV-Sportgericht ahndet das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in ständiger Rechtsprechung mit einer Geldstrafe von 150,00 € pro Gegenstand, das Werfen hingegen mit einer Geldstrafe von 300,00 € pro Gegenstand. Sofern hierdurch eine Spielverzögerung verursacht wird, kommt je nach Dauer eine Erhöhung von bis zu 20 % bzw. 50 % in Betracht. Schon angesichts der Tatsache, dass auf dem o.g. Bild- und Videomaterial mindestens 34 gezündete Gegenstände zu sehen sind, kam die bloße Verhängung einer Geldstrafe in diesem Fall nicht mehr in Betracht. Unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung ist schließlich der zur Verfügung stehende Strafrahmen von bis zu 5.000,00 € hierdurch schon verwirkt, da die 34 gezündeten Elemente bei einer Ahndung von 150,00 € pro Gegenstand bereits zu einem Betrag von 5.100,00 € führen. Da das Silvester-Feuerwerk in der 47. Spielminute auch noch zu einer Spielunterbrechung von mehr als einer Minute führte, wurde insoweit auch noch eine weitere Strafschärfung von bis zu 50 % verwirkt. Insofern machen allein diese Umstände die Notwendigkeit einer über die Verhängung einer Geldstrafe hinausgehenden Sanktion unvermeidlich.“

In der Urteilsbegründung des NFV heißt es weiter: „Der VfB Lübeck, der sich derzeit im Aufstiegskampf zur 3. Liga befindet, mag sich allerdings vor Augen führen, dass die o.g. Anzahl der gezündeten pyrotechnischen Gegenstände einschließlich der verursachten Spielverzögerung in der 47. Spielminute nach den für den Bereich des DFB geltenden Richtlinien in der 3. Liga (750,00 € pro gezündetem Gegenstand) mit einer Geldstrafe in Höhe von mehr als 25.000,00 € geahndet worden wäre.“

Auch die wiederholten Verurteilungen wegen pyrotechnischer und anderer sportwidriger Vorfälle werden in der Urteilsbegründung akribisch aufgelistet:

Auswärtsspiel beim SSV Jeddeloh am 24.11.2018: Geldstrafe 2.000,00 €
Auswärtsspiel bei Holstein Kiel am 16.11.2018: Geldstrafe 1.750 €
Heimspiel gegen TSV Havelse am 24.09.2018: Geldstrafe 500 €
Heimspiel gegen den Lüneburger SK Hansa am 24.05.2018: Geldstrafe 500 €
Heimspiel gegen Hannover 96 II am 19.04.2019: Geldstrafe 1.200 €
Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg II am 28.08.2019: Geldstrafe 900 €
Heimspiel gegen HSC Hannover am 01.09.2019: Geldstrafe 700 €
Heimspiel gegen den Lüneburger SK Hansa am 24.11.2019: Geldstrafe 250 €

Darüber hinaus hatte das NFV-Verbandsgericht den VfB Lübeck bereits diverse Auflagen erteilt, die ein weiteres Fehlverhalten von Anhängern, insbesondere das Abbrennen von Pyrotechnik, zukünftig unterbinden sollten und die den Verein praktisch bis zum 31.12.2019 unter „Bewährung“ stellten.





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