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Zulassungsverfahren zur Regionalliga Nord 2016/17
Autor: NordFV am 09.05.2016
Logo Regionalliga NordDie Zulassungskommission des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat 28 Vereinen die Zulassung für die Regionalliga Nord 2016/2017 erteilt. Dabei erhielten 20 Clubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Sieben Vereine müssen im technisch-organisatorischen Bereich noch Auflagen bis zum Saisonstart 2016/2017 erfüllen. Zwei Vereine erhalten die Zulassung mit der Auflage, im wirtschaftlichen Bereich nachzubessern.

Der NFV führt das Zulassungsverfahren für die Vereine der Regionalliga Nord der Herren durch, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu geben. Neben dem zu erbringenden Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die Klubs auch Sicherheitsauflagen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art zu erfüllen.
 
Der norddeutschen Zulassungskommission gehören an: Vorsitzender Thomas Fürst (Bremen), Hans-Heinrich Hahne (Auetal), Peter Niemann (Bad Schwartau), und Daniel Diebold (Bönningstedt).
 
Folgende Vereine haben die Zulassung zur Regionalliga Nord für die Saison 2016/2017 erhalten: 

Niedersachsen (15 Vereine): SV Meppen, VfB Oldenburg, Goslarer SC 08, BV Cloppenburg, VfL Osnabrück, TSV Havelse, BSV „Schwarz-Weiß“ Rehden, BTSV Eintracht Braunschweig II, VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, SpVgg Drochtersen/Assel, VfV Borussia 06 Hildesheim, Lüneburger SK Hansa, U.S.I. Lupo Martini, 1. FC Germania Egestorf/Langreder
 
Anmerkung: Die wirtschaftlichen Unterlagen für die Vereine VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, BTSV Eintracht Braunschweig II und VfL Osnabrück wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL/dem DFB eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL/des DFB beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Der Lüneburger SK Hansa erhält die Zulassung mit der Auflage, im wirtschaftlichen Bereich nachzubessern und entsprechende Unterlagen nachzureichen. Die Vereine 1. FC Germania Egestorf/Langreder und U.S.I. Lupo Martini erhalten die Zulassung jeweils mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.  

Hamburg (4 Vereine): Hamburger SV II, FC St. Pauli II, FC Eintracht Norderstedt, Altonaer Fußball-Club von 1893
 
Anmerkung: Die Unterlagen für die Vereine Hamburger SV II und FC St. Pauli II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Der Verein Altona 93 erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.  

Bremen (3 Vereine): SV Werder Bremen II, Bremer SV, Blumenthaler SV
 
Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein SV Werder Bremen II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Die Vereine Bremer SV und Blumenthaler SV erhalten die Zulassung mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.


Schleswig-Holstein (6 Vereine): ETSV Weiche Flensburg, Holstein Kiel, SV Eichede, VfB Lübeck; Eutin 08, TSB Flensburg
 
Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein Holstein Kiel wurden über den Lizenzierungsantrag beim DFB eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat des DFB beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Die Vereine Eutin 08 und TSB Flensburg erhalten die Zulassung mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.
Der TSB Flensburg erhält zudem die Auflage, im wirtschaftlichen Bereich nachzubessern und entsprechende Unterlagen nachzureichen.