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Regelungen zur Saisonwertung 2019/20 in die Spielordnung übernommen
Autor: SHFV am 04.06.2020
Logo Schleswig-Holsteinischer FußballverbandDas Präsidium des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes hat heute in der 4. ordentlichen Sitzung des Jahres 2020 mehrere Beschlüsse zu Änderungen und Anpassungen in den Ordnungen des SHFV gefasst. Dabei handelt es sich größtenteils um Beschlüsse, die den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Fußballspielbetrieb in Schleswig-Holstein Rechnung tragen.

Die heute gefassten Beschlüsse umfassen einerseits die Änderungen der SHFV-Spielordnung zur Wertung der Spielzeit 2019/20, die das Präsidium bereits in seiner Sitzung vom 9. Mai 2020 als Grundsatzentscheidung festgelegt hatte. Somit wurde etwa die Möglichkeit der Wertung einer Saison nach der Quotientenregelung unter bestimmten Voraussetzungen durch das Präsidium in die Spielordnung aufgenommen.

Auch die am 9. Mai festgelegten Regelungen hinsichtlich Auf- und Abstiegsregelungen wurden in der Spielordnung verankert. Darüber hinaus wurden weitere Anträge bewilligt, die vor dem Hintergrund der Corona-Situation eingebracht wurden.

Anpassungen im Schiedsrichterbereich nur für die kommende Spielzeit

Einige Anpassungen betreffen den Schiedsrichterbereich. So entschied das Präsidium etwa Änderungen der SHFV-Spielordnung hinsichtlich der Sanktionen gemäß Paragraph 9. Für die Spielzeit 2020/21 werden Punktabzüge wegen eines etwaigen Unterschreitens des Schiedsrichter-Solls ausgesetzt – Ordnungsgelder bleiben davon unberührt. Die Änderung gilt ausdrücklich nur für die kommende Spielzeit und berührt deswegen nicht die künftige Neuregelung des Paragraphen 9, die derzeit durch den „Arbeitskreis Paragraph 9“ entwickelt wird und ab der Spielzeit 2021/22 in Kraft treten soll. Die Schiedsrichterordnung wird unter anderem dahingehend angepasst, dass die bisher gültigen Mindestanforderungen hinsichtlich zu absolvierender Lehrabende und zu leistender Einsätze für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für die Spielzeit 2019/20 ausgesetzt werden.

Wirtschaftliche Entlastung der Vereine

Bereits Ende März hatte das Präsidium entschieden, zur wirtschaftlichen Entlastung der Vereine die für die Rückrunde der Saison 2019/20 geleisteten Schiedsrichterpauschalen zurückzuzahlen, die für die Saison 2020/21 vorgesehene Anhebung der Nenngelder und Spielabgaben auszusetzen sowie bei Zahlungsrückständen gegenüber dem SHFV von sofortigen Sanktionen in Form von Nichtzulassungen von Mannschaften zum Spielbetrieb abzusehen. Zusätzlich zu diesen bereits kommunizierten Maßnahmen entschied das Präsidium heute, dass auch der für die Saison 2020/21 vorgesehene zweiprozentige Anstieg der Honorar- und Kostenvergütungen für Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten und Schiedsrichterbeobachter ausgesetzt wird. Zudem ermöglicht das SHFV-Präsidium durch eine Anpassung von Paragraph 2, Ziffer 7 der SHFV-Spielordnung für das Jahr 2020 die Begleichung von Rückständen gegenüber dem SHFV in Form einer Ratenzahlung. Zusätzlich werden die von den Vereinen für die Spielzeit 2019/20 geleisteten Spielabgaben gemäß der Zahl nicht zur Austragung gekommener Spiele anteilig zurückgezahlt.

Saisonstart 2020

Im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs zur Saison 2020/21 strebt der SHFV weiterhin den 1. September 2020 als Start der neuen Spielzeit an. Der SHFV befindet sich nach wie vor im ständigen Austausch mit den zuständigen Behörden und wird seine Vereine sowie die Öffentlichkeit selbstverständlich umgehend informieren, sobald sich ein Datum für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs konkretisiert. Die Zusammensetzung der einzelnen Staffeln wird erfolgen, sobald der Starttermin der Saison 2020/21 absehbar ist.

Der Herrenspielausschuss hat im Anschluss an die heutige Sitzung des Präsidiums die vorläufigen Abschlusstabellen aller Herrenspielklassen sowie die vorläufige Einteilung der Spielklassenebenen im Herrenbereich veröffentlicht.