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BGH bestätigt Rechtsauffassung des NFV
Autor: NordFV am 22.05.2020
Bundesgerichtshof weist Revision des SV Wilhelmshaven zurück

Logo Nord FVIn der jahrelangen Auseinandersetzung des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV) gegen den SV Wilhelmshaven hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt letztinstanzlich entschieden, dass es keine Wiedereingliederung des SV Wilhelmshaven in die Regionalliga Nord der Herren geben wird.

Der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit einem in dieser Woche veröffentlichten Beschluss vom 24. April 2020 die Revision des Klägers SV Wilhelmshaven gegen das Urteil des Bremischen Oberlandesgerichts aus dem November 2018 zurückgewiesen. Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren wegen der Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord der Herren nunmehr letztinstanzlich abgeschlossen. Gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs stehen dem SV Wilhelmshaven keine ordentlichen Rechtsmittel mehr offen.
 
NFV-Präsident Günter Distelrath, bereits der zweite Präsident des Verbandes, der sich mit dieser Problematik auseinandersetzen muss, zeigte sich erleichtert, dass „endlich ein Ende in der langwierigen Auseinandersetzung gefunden wurde und dass nach dem Oberlandesgericht Bremen nun auch der Bundesgerichtshof der Auffassung des NFV gefolgt ist. Nach Ende der gerichtlichen Streitigkeiten werden wir auf der Basis des Beschlusses erneut in Gespräche mit dem SV Wilhelmshaven einsteigen.“

Zum Sachverhalt:
 
Die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten der FIFA hatte den Verein SV Wilhelmshaven im Zusammenhang mit der Verpflichtung des Spielers Sergio Sagarzazu zur Zahlung einer festgelegten Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.500,00 Euro an die argentinischen Vereine Club Atlético Excursionistas und Atlético River Plate verurteilt. Nachdem der SV Wilhelmshaven die Zahlung auch trotz zweimaligem Punktabzug nicht geleistet hatte, verfügte die FIFA den Zwangsabstieg aus der Regionalliga Nord, der zur Saison 2014/15 ausgesprochen wurde.

In einem ersten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wurde der Zwangsabstieg aufgrund fehlender Verweise in der NFV-Satzung für nichtig erklärt. Der SV Wilhelmshaven klagte daher auf Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord.