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Zusammensetzung der Oberliga Nordost 2019/20
Autor: Fube am 28.06.2019
Logo NOFVDer Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) gab jetzt in einer amtlichen Mitteilung die Zusammensetzung der Oberliga Nordost für die Saison 2019/20 bekannt.

In der Nordstaffel spielen:

Tennis Borussia Berlin
Greifswalder FC
F.C. Hansa Rostock II
F.C. Hertha 03 Zehlendorf
Sp.Vg. Blau-Weiß Berlin
Torgelower FC Greif
TSG Neustrelitz
Charlottenburger FC Hertha 06
SC Staaken 1919
1. FC Lok Stendal
Brandenburger SC Süd 05
FC Strausberg
Ludwigsfelder FC
MSV Pampow (Aufsteiger Mecklenburg-Vorp.)
SV Tasmania Berlin (Aufsteiger Berlin)
SV Victoria Seelow (Aufsteiger Brandenburg)

Die Südstaffel setzt sich fogendermaßen zusammen:

FC Oberlausitz Neugersdorf (Absteiger RL)
FSV 63 Luckenwalde
FC Eilenburg
FC International Leipzig
FC Carl Zeiss Jena II
FSV Wacker Nordhausen II
VfB 1921 Krieschow
FC Einheit Rudolstadt
VFC Plauen
SG Union Sandersdorf
VfL 96 Halle
TV Askania Bernburg
VfL 05 Hohenstein-Ernstthal
VfB IMO Merseburg (Aufst. Sachsen-Anhalt)
FSV Martinroda (Aufsteiger Thüringen)
FC Grimma (Aufsteiger Sachsen)

Die Auf- und Abstiegsregelungen Oberliga 2019/20

1. Die Herren-Oberliga des NOFV (nachfolgend Oberliga genannt) des Spieljahres 2020/2021 spielt in den Staffeln Nord und Süd grundsätzlich mit je 16 Mannschaften.

2. Für Vereine, die sich für die Regionalliga 2020/2021 bewerben, gilt Ziff. A 2.) ff. dieser Auf- und Abstiegsregelung.

3. Vereine, die sich für die Oberliga 2020/2021 bewerben, haben bis zum 05.03.2020, 15:00 Uhr (Ausschlussfrist), die amtlichen Meldeunterlagen (Formular „Meldung zur Teilnahme am Spielbetrieb der Oberliga im Spieljahr 2020/2021“ zzgl. Anlagen) über die NOFV-Geschäftsstelle dem Spielausschuss des NOFV einzureichen. Vereine, die sich nicht fristgerecht bewerben, sind nicht zur Teilnahme am Spielbetrieb der Oberliga für das Spieljahr 2020/2021 berechtigt.

4. Die Zulassung zum Spielbetrieb der Oberliga 2020/2021 bedarf der Erfüllung der vom NOFV vorgeschriebenen Voraussetzungen.

5. Die Staffelsieger bzw. die nächstplatzierten zugelassenen aufstiegsberechtigten Vereine der Oberliga-Staffeln Nord und Süd sind sportlich für die Regionalliga qualifiziert.

6. Verzichtet ein Verein auf sein Aufstiegsrecht in die Regionalliga bzw. erhält er keine Zulassung, so geht das Aufstiegsrecht auf den nächsten, platzierten, aufstiegsberechtigten Verein der jeweiligen Staffel über.

7. Die Tabellenletzten jeder Oberliga-Staffel steigen grundsätzlich in die Spielklassen der Landesverbände des NOFV ab.

7.1. Weitere Absteiger aus der Oberliga in die Spielklassen der Landesverbände des NOFV ergeben sich in Abhängigkeit:
  • des Abstieges von Mannschaften von Vereinen des NOFV aus der 3. Liga in die Regionalliga
und
  • des Aufstiegs bzw. des Nichtaufstiegs einer Mannschaft aus der Regionalliga in die 3. Liga
8. Die Meister der Landesverbände des NOFV bzw. deren nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Vereine steigen bei entsprechender Zulassung in die Oberliga auf.

9. Erklärt ein Verein, dass er seine Mannschaft aus der Oberliga zurückzieht oder eine Zulassung für die Folgesaison nicht beantragt oder erhält der Verein keine Zulassung, wird er am Saisonende auf den letzten Platz gesetzt. Der jeweils frei werdende Platz im folgenden Spieljahr wird von einem bisherigen Absteiger aus der jeweiligen Staffel eingenommen.
Steht eine solche Mannschaft am Saisonende auf einem Relegationsplatz, rückt die Mannschaft des jeweils nächstplatzierten Vereins an deren Stelle.

10. Ein Verzicht zur Teilnahme am Spielbetrieb kann nur bis zum Termin der Staffelbestätigung durch das NOFV-Präsidium für das neue Spieljahr erklärt werden. Später eingereichte Verzichtserklärungen werden in einem Verfahren vor dem Sportgericht entschieden.
Über die Einordnung der nicht mehr gemeldeten bzw. zurückgezogenen Mannschaft in den Spielbetrieb entscheidet der jeweils zuständige Landesverband auf der Grundlage seiner entsprechenden Ordnungen und Festlegungen.

11. Wird in der Oberliga die Mannschaftszahl von 32 Mannschaften nicht erreicht (z.B. durch Abmeldungen von Mannschaften aus der Oberliga oder beim Verzicht des Aufstiegsrechts durch einen Landesverband), so vermindert sich die Anzahl der Absteiger aus der Oberliga. Sollte danach noch immer die Mannschaftszahl (32) nicht erreicht werden, so erhöht sich die Anzahl der Aufsteiger aus den Landesverbänden. Die Rangfolge, welcher Landesverband den Vorrang zur Meldung erhält, regelt sich nach den seniorenmitgliedsstärksten Landesverbänden lt. DFB-Mitgliederstatistik 2019.

12. Zieh(t)en ein Verein/mehrere Vereine nach dem in Ziffer B. 10.) genannten Termin seine/ihre Mannschaft/en aus der Oberliga zurück, so scheiden diese aus der Oberliga aus und es wird im folgenden Spieljahr mit entsprechend weniger Mannschaften gespielt.

13. Beim Eintreten von Ereignissen, die von den Organen des NOFV nicht zu beeinflussen sind und bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelungen nicht berücksichtigt werden konnten, ist das Präsidium des NOFV berechtigt, Sonderregelungen zu treffen.

Varianten zur Auf- und Abstiegsregelung 2019/20

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