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DIE FUSSBALLECKE
Bisher keine Gespräche zwischen dem SV Wilhelmshaven und dem NordFV
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Bisher keine Gespräche zwischen dem SV Wilhelmshaven und dem NordFV

Autor: Alfred Kruhl, Sankt Augustin, am 07.11.2016
DIE FUSSBALLECKE
Eine Nachbetrachtung zum Urteil des BGH vom 20.09.2016

Die Hoffnung vieler Sportinteressierter, dass nach Vorliegen der schriftlichen Begründung des BGH-Urteils vom 20.09.2016 - mit dem der Beschluss des NFV zum Zwangsabstieg des SVW für nichtig erklärt wurde – Gespräche über die aus dem Urteil zu ziehenden Konsequenzen zügig aufgenommen würden, sind bisher enttäuscht worden.

Wie der SVW in einer Meldung am 01.11.2016 auf seiner Homepage mitteilte, hat es bisher „noch keinerlei Austausch mit dem DFB gegeben, abgesehen von Statements (teilweise unqualifiziert und themenfremd) einiger Funktionäre seitens des NordFV.“

Im Folgenden werden in einer Art „Faktencheck“ chronologisch einige Kommentare von Vertretern des SVW auf der einen Seite und der Sportverbände auf der anderen Seite zitiert, die teilweise mit der Realität, die sich aus der schriftlichen Begründung des BGH-Urteils ergibt, nicht in Einklang zu bringen sind.

Die Verantwortlichen des SVW haben deutlich gemacht, dass sie auf die Wiedereingliederung in die Regionalliga drängen. Dazu formulierte Vereinspräsident Dr. Hans Herrnberger am 20.09.2016 nach der Urteilsverkündung lt. „Spiegel Online“: „Es hat einen Zwangsabstieg gegeben. Dann kann es auch einen Zwangsaufstieg geben.“ Auf die Frage, was passiere, wenn Wilhelmshaven nicht eingegliedert werde, wird Dr. Herrnberger zitiert: „Ermutigt durch BGH könnte man weiterstreiten, sich per einstweiliger Verfügung einklagen.

SVW-Aufsichtsratschef Harald Naraschewski erklärte am 20.09.2016 lt. „Bild.de“, dass der Verein durch den Zwangsabstieg Einbußen in siebenstelliger Höhe erlitten habe. „Wir waren immer zu einer gütlichen Regelung bereit und sind es auch jetzt“. In der Bringschuld seien aber der DFB und der NFV: „Es steht fest, dass man dem Verein Unrecht getan hat.“

Von Verbandsseite kamen andere Erklärungen: DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch, zuständig für Recht- und Satzungsfragen, erklärte nach der Urteilsverkündung lt. „WAZ.de“ am 20.09.2016, der DFB wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen ist ein rechtssicherer Spielbetrieb nicht möglich. Gegebenenfalls notwendige Satzungsänderungen müssten umgehend auf den Weg gebracht werden.“

Die FIFA teilte (lt. „WAZ.de“) auf dpa-Anfrage mit, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis, wolle sich aber nicht dazu äußern, ehe die Urteilsbegründung vorliege. In seiner Pressemitteilung 34/2016 vom 20.09.2016 kündigte der NFV an, bei Vorliegen der Begründung „umgehend zu klären, ob sich aus diesem Urteil Regressansprüche ergeben.“ Zum anderen müsse auch geprüft werden, welche Änderungen in den Satzungen der deutschen Fußballverbände notwendig seien, damit den Verpflichtungen gegenüber der FIFA und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachgekommen werden kann.

Darüber hinaus erklärte Dr. Rainer Koch lt. Meldung des „kicker“ im Interview mit M. Richter am 26.09.2016 unter anderem: „Mir geht es aber gar nicht so sehr um den konkreten Fall Wilhelmshaven, der in die Zuständigkeit des Norddeutschen Fußball-Verbands-NFV fällt.“ (…) „Wir haben nicht einfach FIFA-Weisungen umgesetzt, sondern Normen eines internationalen Regelungssystems eingehalten, das für alle Beteiligten gleichermaßen gilt…“

In diesem Zusammenhang  verteidigt Dr. Koch die nach dem o.a. BGH-Urteil zumindest noch umstrittenen Entscheidungen der FIFA-Disziplinarkommission und des CAS auf Zahlung der Aus­bil­dungs­ent­schä­di­gung nach den FIFA-Statuten an zwei argentinische Vereine – die Auslöser des ganzen Rechtsstreits waren – als rechtmäßig. Dr. Koch weiter: „Derzeit sehe ich nicht, dass der SV Wilhelmshaven sich per einstweiliger Verfügung einklagen kann. Nachahmerfälle wird es kaum geben können, denn wir werden sehr schnell entsprechend den Vorgaben des BGH die Satzungen und Zulassungsverträge umschreiben.“

Auf die Frage, während Sie Ihre Statuten durchleuchten, kehrt der SVW per Klageweg zurück in die Regionalliga - oder doch nicht? erklärt Dr. Koch: „Dies ist keine Frage des DFB, sondern des NFV. Nach meinen Informationen ist der SV Wilhelmshaven seinerzeit aus verschiedenen Gründen nicht mehr für die Regionalligasaison 2014/15 zugelassen worden. Unter anderem ist der Verein in jener Saison 2013/14 auch sportlich abgestiegen. Zudem konnte der Verein damals weder für die Regionalliga noch für die Oberliga die wirtschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.“

Darauf antwortet der SVW am 05.10.2016 mit einer Meldung auf seiner Homepage unter der Überschrift „DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch ignoriert offenbar die Interessen von SVW nach dem BGH-Urteil“: „DFB-Vizepräsident und Justitiar Dr. Rainer Koch hat sich bislang offenbar in keiner Weise mit den berechtigten Interessen des SVW nach der Verkündung beim BGH befasst. Es hat den Anschein, als wolle er mit seiner Ignorationshaltung die Angelegenheit aussitzen“….

Weiter heißt es in der Meldung: „Derweil läuft bei Wilhelmshaven die Regionalliga-Planung an. Laut Klub-Boss Dr. Hans Herrnberger setzt der Verein auf ein konstruktives Miteinander auf dem Weg zur Wiedereingliederung, von der der SVW nach dem Spruch des BGH fest ausgeht. „Wünschenswert wäre, dass wir mit dem DFB und dem NFV eine faire Einigung erzielen.“ Dies soll bis spätestens Dezember so weit sein. Dr. Herrnberger weiter: „Ein halbes Jahr Vorlauf brauchten wir.“

Anwalt Harald Naraschewski erklärt lt. „kicker-Sportmagazin“: Auch dem tatsächlich erfolgten sportlichen Abstieg Ende der Saison 2013/14 komme laut OLG keine Bedeutung zu, da mit dem angekündigten Zwangsabstieg zuvor „einer sportlichen Durchführung des Spielbetriebs in der Regionalliga der Boden entzogen“ worden sei. Und, so Naraschewski: „Es mutet schon sehr eigenartig an, wenn der DFB und NFV die wirtschaftliche Grundlage durch eine rechtswidrige Zwangsabstiegsverfügung entziehen und sich dann anschließend darauf berufen, dass dem SVW die wirtschaftliche Grundlage für die Regionalligateilnahme gefehlt habe.“ Naraschewski weiter: „Der SVW wiederholt, dass er nach einer nunmehr neunjährigen Auseinandersetzung bereit ist, die Angelegenheit mit DFB und NFV kurzfristig und einvernehmlich zu regeln, um den streitigen Komplex endgültig zu beenden.“

Weitere Äußerungen von Verbandsvertretern: Die „Wilhelmshavener Zeitung“ bringt am 12.10.2016 folgende Meldung: Regionalliga-Staffelleiter Jürgen Stebani „sah“ vorerst keine Wiedereingliederungs-Möglichkeit in die 4. Liga zur Saison 2017/2018 („WZ“ vom 23.9.2016) und bezweifelte zudem diese Möglichkeit auch aus ganz praktischen Gründen; schließlich sei der Verein ja auch sportlich abgestiegen.

Karl Rothmund, Präsident des Niedersächsischen Fußball-Verbandes, erklärte gegenüber der „Hannoverschen Allgemeinen“ („HAZ“ vom 29.9.2016): „Ich sehe die Chancen dafür, dass Wilhelmshaven wieder in die Regionalliga eingegliedert wird, als sehr gering an.“ (…) „Die Schadenersatzforderung des Vereins in siebenstelliger Höhe ist illusorisch.“ (…) „Wenn der Norddeutsche Fußballverband den Zwangsabstieg korrigiert und den Verein auf seinen sportlich erreichten Rang in der Tabelle eingliedert, steht Wilhelmshaven als seinerzeitiger Drittletzter immer noch auf einem Abstiegsplatz.“ (…)

Auch der Ursprung des Konflikts zwischen Verein und Verband – die nicht gezahlte Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.500 Euro – wird von K. Rothmund wie folgt noch einmal thematisiert: „Es geht nur noch darum, wie die Argentinier an ihr Geld kommen. Ich vermute, dass sie versuchen werden, einen Titel gegen den Verein zu bekommen.“

Gegenäußerungen des SVW lt. Meldung in der „WZ“ vom 12.10.2016: Der SV Wilhelmshaven setzt – wie schon unmittelbar nach dem BGH-Urteil in Karlsruhe formuliert – weiter auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Verband und vermeidet scharfe Antworten u.a. auf die „sachlich unzutreffenden Äußerungen“ Kochs. SVW-Aufsichtsrat Harald Naraschewski erklärt: „Ich kann mir derzeit nicht vorstellen, dass ein redlicher Verband zulässt, uns in der Luft hängen zu lassen. Schließlich ist über die Unrechtmäßigkeit des Zwangsabstiegs abschließend entschieden worden. Und da der Verein zu Unrecht mit Sanktionen belegt worden ist, können wir daraus einen Schadenersatzanspruch ableiten. Den Gründen nach steht unser Anspruch fest, der Höhe nach muss verhandelt werden. Und wenn der Verband nicht verhandeln will, dann werden wir ihn auf Trab bringen.“

Fazit:

Seitdem die schriftliche Begründung des BGH seit Mitte Oktober 2016 vorliegt, ist bei den vorher so redseligen Verbandsvertretern das große Schweigen ausgebrochen. Für den neutralen Betrachter drängt sich der Eindruck auf, dass zurzeit weder der Norddeutsche Fußball-Verband noch der Deutsche Fußballbund ein gesteigertes Interesse daran haben, sich in fairer Weise mit den Konsequenzen aus dem BGH-Urteil auseinanderzusetzen. Offenbar ist man auf Verbandsseite in erster Linie damit beschäftigt, Vorschläge für die nächsten Verbandstage zu erarbeiten, um Satzungen und Statuten gerichtsfest zu machen.

Das kann jedoch nicht die einzige Konsequenz aus dem Urteil des BGH sein. Auch dem Anspruch des SVW muss der Verband gerecht werden, dessen Wiedergutmachungsanspruch dem Grunde nach unbestreitbar ist. Der übergeordnete Verband sollte seiner Fürsorgepflicht gegenüber einem Verein nachzukommen, der letztlich nach jahrelangem Streit als Sieger vom Platz gegangen ist. Der SVW hat seine Verhandlungsbereitschaft erklärt. Nun liegt es an DFB und NFV, dieses Angebot anzunehmen.



Der Verfasser dieses Berichts hat die rechtliche Auseinandersetzung des SV Wilhelmshaven mit den Sportverbänden von Beginn an verfolgt und zum Teil durch eigene Recherchen begleitet. K. nimmt regelmäßig mit Beiträgen in Fachzeitschriften zu allgemeinen tagespolitischen Ereignissen Stellung.









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