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Freizeit- und Amateursportbetrieb im November bundesweit untersagt
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Freizeit- und Amateursportbetrieb im November bundesweit untersagt

Autor: Fube am 28.10.2020
DIE FUSSBALLECKELaut Beschluss der heutigen Bund-Länder-Zusammenkunft mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten wird der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis Ende November untersagt. Die Regelung tritt am 2. November in Kraft. Dem schließt sich auch der Niedersächsische Fußballverband an - mit einer Ausnahme:

„In den Gebieten Niedersachsens, wo die Corona-Situation eine Austragung der Partien zulässt, darf am kommenden Wochenende noch gespielt werden“, erklärte NFV-Präsident Günter Distelrath nach der heute zu diesem Thema virtuell anberaumten außerordentlichen Präsidiumssitzung. Anschließend werde der Spielbetrieb solange ausgesetzt, wie die Verfügungslage andauere.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss der Bund-Länder-Zusammenkunft: „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Fitnessstudios. Auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.“

Der Hamburger Fußball-Verband (HFV) hatte bereits vor drei Tagen die Saisonunterbrechung im Fußball angeordnet. HFV-Präsident Dirk Fischer merkte dennoch nach den heutigen bundesweit geltenden Beschlüssen kritisch an: „Auch der Amateursport wird seinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten müssen. Dennoch ist es schwer vermittelbar, dass Kinder und Jugendliche in der Schule zusammen sitzen und dann draußen an frischer Luft keinen Sport zusammen treiben dürfen. Der Sport auf dem Platz ist nicht Treiber der Infektionen. Es ist das Umfeld. Diesem Umstand sollten die Vorschriften und notwendigen Kontrollen Rechnung tragen.“





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