Cookie Consent by PrivacyPolicies.com DIE FUSSBALLECKE - MELDUNGEN
Kopfgrafik
DIE FUSSBALLECKE
LOTTO-Pokal Schleswig-Holstein: Höhere Prämien für die Vereine
Meldungen

LOTTO-Pokal Schleswig-Holstein: Höhere Prämien für die Vereine

Autor: SHFV am 25.10.2018
Endspiel am Finaltag der Amateure 2019 wird auf der Lübecker Lohmühle ausgetragen

Logo Schleswig-Holsteinischer FußballverbandDurch neue Prämienregelungen des DFB-Pokals und der Pokalwettbewerbe der Landesverbände stehen im SHFV-LOTTO-Pokal ab der laufenden Saison insgesamt höhere Prämien für die teilnehmenden Vereine bereit.

Nach der in der DFB-Pokal-Saison 2018/19 gültigen Regelung entfiel auf jeden Teilnehmer der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde ein Betrag von 166.000 Euro. Gemäß einer Solidarregelung erhielten die über die Landespokalwettbewerbe qualifizierten Vereine 121.000 Euro (Teilnehmer aus dem SHFV 2018/19: SC Weiche Flensburg 08 als Sieger des SHFV-LOTTO-Pokals 2017/18), 45.000 Euro erhielten die Landesverbände zur Verteilung an die weiteren am Landespokal beteiligten Vereine.

Für die Verteilung dieses Solidarteils dürfen die Landesverbände individuelle Regelungen treffen. Im Bereich des SHFV erhält Vorjahresfinalist Husumer SV 18.000 Euro, die Halbfinalisten SV Preußen 09 Reinfeld und SV Todesfelde jeweils 9.000 Euro sowie die Viertelfinalisten VfB Lübeck, Eutin 08, TSB Flensburg und Heider SV je 2.250 Euro. Die Höhe der DFB-Pokal-Erstrundenprämie legt das DFB-Präsidium jährlich vor dem Start einer DFB-Pokal-Saison fest.

Die Neuregelung sieht vor, dass über die Landespokalwettbewerbe ermittelte Teilnehmer am DFB-Pokal künftig 25 Prozent ihrer Erstrundenprämie für die Verteilung unter den weiteren Landespokalteilnehmern abtreten. Ausgehend von den bisherigen 166.000 Euro, würde der LOTTO-Pokal-Sieger entsprechend 124.500 Euro erhalten, also 3.500 Euro mehr als in der Vorsaison. Hinzu kommen Anteile für jeden Landesverband aus zusätzlichen Mitteln des DFB für die Ermittlung der Teilnehmer am DFB-Pokal durch die Landespokalwettbewerbe. „Wir gehen davon aus, dass wir so pro Saison ca. 15.000 Euro mehr an Prämien für die Pokalteilnehmer zur Verfügung stellen können“, sagt Sabine Mammitzsch, Vizepräsidentin Spielbetrieb im SHFV. „Das ist ein tolles Zeichen vom DFB, welches wir auch entsprechend an die Vereine weiterleiten möchten“, so Mammitzsch weiter.

Von dieser Neuregelung erstmals profitieren werden die Teilnehmer des SHFV-LOTTO-Pokals der Herren in der Saison 2018/19, also mit Auszahlung nach der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde 2019. Mit dem VfB Lübeck und dem SC Weiche Flensburg 08 stehen die beiden Finalisten im laufenden Wettbewerb bereits fest. Die Landespokalendspiele der 21 Landesverbände sind wie zuletzt im Rahmen des bundesweiten Finaltags der Amateure geplant, der am 25. Mai 2019 stattfinden wird. Der SHFV befindet sich in Gesprächen mit dem DFB über mögliche Terminkollisionen im Falle einer Qualifikation des VfB Lübeck oder des SC Weiche Flensburg 08 für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga.

Das Finale um den SHFV-LOTTO-Pokal wird im Lübecker Stadion Lohmühle ausgetragen werden. Gemäß den neuen Pokalbestimmungen, die das SHFV-Präsidium am 24. März 2018 mit Gültigkeit ab der Saison 2018/19 beschloss, dürfen sich alle Vereine im SHFV als Austragungsort für künftige Finalspiele um den SHFV-LOTTO-Pokal bewerben. Eine entsprechende Information erhielten alle im SHFV organisierten Vereine im April 2018. Der einstimmig verabschiedete Beschluss des SHFV-Präsidiums sieht vor, dass das Geschäftsführende Präsidium des SHFV aus der so entstehenden Liste potenzieller Endspielorte jährlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Endspielteilnehmer einen Austragungsort bestimmt. Für das Finale des SHFV-LOTTO-Pokals 2018/19 kamen nach diesem Verfahren das Manfred-Werner-Stadion in Flensburg und das Stadion Lohmühle in Lübeck in Frage. Der SC Weiche Flensburg 08 verzichtete auf die Austragung in Flensburg.

„Eine Änderung der Pokalbestimmungen hatten wir bereits Ende November 2017 angekündigt und im März 2018 im Präsidium verabschiedet. So haben nun alle Vereine, die die Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, sich in einem fairen Verfahren zu bewerben. Nachdem wir bereits 2013 in Neumünster und 2017 in Flensburg vom eigentlichen Spielort Lohmühle abgewichen sind, haben wir nun eine Regelung, die allen Vereinen die gleichen Chancen bietet“, kommentiert SHFV-Präsident Hans-Ludwig Meyer die geänderten Pokalbestimmungen.




Gesehen1700 mal angesehen  |  Druckversion Druckversion  |  Zurück